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Gesetzesänderung Verschärftes Hundehaltegesetz

Gesetzesänderung Verschärftes Hundehaltegesetz

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Gesetzesänderung  Verschärftes Hundehaltegesetz 

Mit 01. Juni treten Änderungen im NÖ Hundehaltegesetz in Kraft. 

Beim NÖ Hundehaltegesetz handelt es sich um ein Sicherheitsgesetz, das zum Schutz des Menschen erlassen wurde.  

Da immer mehr Landsleute Hunde halten und es dadurch häufiger zu Zwischenfällen und Beschwerden kommt, treten nun folgende Verschärfungen in Kraft.  

Obergrenze: Künftig dürfen nur mehr maximal fünf Hunde pro Haushalt gehalten werden. 

Versicherungspflicht für alle Hunde: Bisher galt eine Versicherungspflicht nur für sogenannte Listenhunde. Ab 01. Juni 2023 ist für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung verpflichtend. Pro  Hund ist eine ausreichende Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme in der Höhe von € 725.000,- abzuschließen. 

Sachkundeausweis für alle Hunde: Ab 01. Juni 2023 benötigt man für jeden Hund einen Sachkundeausweis ("Hundeführerschein").  

Dieser beinhaltet:  

Die Absolvierung einer einstündigen Information durch einen Tierarzt zu den Themen Gesundheit sowie zu den Auswirkungen von Krankheiten auf das Sozialverhalten von Hunden 

Die Absolvierung einer zweistündigen Schulung bei einem Experten zu den Themen Mensch-Hund-Beziehung, Lern- und Stressverhalten von Hunden, Sprache des Hundes  sowie Angst- und  Aggressionsverhalten/-vermeidung 

Der Sachkundeausweis muss, spätestens sechs Monate nach Anschaffung des Hundes am Gemeindeamt vorgelegt werden. Handelt es sich um einen jungen Hund, ist er innerhalb des ersten  Lebensjahres des Hundes vorzulegen. Für "Listenhunde" gemäß §2 und §3 ist eine erweiterte Sachkunde gemäß Abs.6 zu absolvieren. 

Meldung am Gemeindeamt: Das Halten von Hunden ist grundsätzlich vom Hundehalter unverzüglich bei der Gemeinde zu melden. dazu sind folgende Unterlagen erforderlich: 

           - Name/Hauptwohnsitz des Hundehalters 

           - Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes 

           - Name und Anschrift jener Person/Einrichtung, von der der Hund erworben wurde 

           - Nachweis der erforderlichen Sachkunde  

           - Nachweis einer Haftpflichtversicherung 

21.04.2023